Blick auf das neue Jahr

Positive Nachricht: Die Arbeitsagenturen in NRW gehen nicht davon aus, dass die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr stark steigen wird. FOTO: DPA

Arbeitsmarkt bleibt 2023 trotz Rezessionssorgen wohl stabil

11.02.2023

Allen Unkenrufen zum Trotz sieht es auf dem Arbeitsmarkt NordrheinWestfalens relativ gut aus. Das liegt auch daran, dass viele Firmen ihre Fachkräfte auch bei Auftragsflauten oder Kostenproblemen halten wollen. Wie geht es im kommenden Jahr weiter?

Trotz der drohenden Rezession gehen Nordrhein-Westfalens Arbeitsagenturen nicht davon aus, dass die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr stark steigen wird. Man rechne „mit einem weitestgehend stabilen Arbeitsmarkt und einer stabilen Beschäftigung", sagte der Regionalchef der Bundesagentur für Arbeit, Torsten Withake, am Montag. „Allerdings wird die Fachkräftesicherung zunehmend zur Herausforderung für Unternehmen." So werden die Folgen der demografischen Entwicklung spürbarer, und auch die Digitalisierung spielt eine Rolle, da die Ansprüche an die Qualifikation von Fachkräften steigen.

Im bisherigen Jahresschnitt waren in NRW den Angaben zufolge 668 000 Menschen arbeitslos gemeldet und damit 56 500 weniger als 2021. Im November lag die Arbeitslosenquote bei 6,9 Prozent.

"Wir brauchen eine Ausbildungsgarantie"

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in NRW, Anja Weber, bezeichnete den Mangel an Fachkräften als „Achillesferse" des Arbeitsmarktes. „Neben besseren Bedingungen zur Fachkräftezuwanderung aus dem Ausland müssen wir dringend unsere inländischen Potenziale heben", sagte sie und wies auf das Problem hin, dass jeder fünfte junge Mensch in NRW keinen Berufsabschluss habe und dem Arbeitsmarkt daher nicht als Fachkraft zur Verfügung stehe. „Wir brauchen endlich eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, damit jeder Jugendliche, der einen Ausbildungsplatz sucht, auch einen bekommt."  

Entlastung bei den Energiepreisen

Der Chef der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW, Arndt Kirchhoff, sprach vor dem Hintergrund der Energiekrise von einer schwierigen Lage für die Firmen. Umso bemerkenswerter sei es, dass sich der Arbeitsmarkt als robust erweise. Damit dieser stabil bleibe, mahnte er „verlässliche Perspektiven" an. Hierfür seien zum Beispiel Entlastungen bei den Energiepreisen wichtig.

Den Fachkräftemangel bewertete er als Bremsklotz für die Firmen. Die Politik sollte die Rahmenbedingungen für die Fachkräftesicherung verbessern. Sowohl die Sicherung inländischer Fachkräfte als auch die qualifizierte Zuwanderung" aus dem Ausland seien wichtig. dpa


Aktuelles Urteil

Uni Münster muss Auslands-Note nicht anerkennen

Die Uni Münster muss die Prüfungsnote einer polnischen Uni nicht umrechnen und anerkennen.

im Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW entschieden. Geklagt hatte ein Student der Betriebswirtschaftlehre, der sein Auslandssemester Nachbarland absolviert hatte. Das OVG hat keine Revision zugelassen. Dagegen kann der Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichteinlegen (Az.: 14 A 741/21).

Nach der Entscheidung des OVG reicht es, wenn die Uni die in Posen erworbenen ECTS-Punkte und die somit verbundene Studienleistung anerkennt. Der BWL-Student pochte auf Anerkennung der in Polen erworbenen Note. Er hält die Weigerung der Uni in Deutschland für europarechtswidrig und war nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Münster in Berufung gegangen.

Die Prüfungsordnung der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Uni Münster schließt die Anerkennung der Note aus. Der 14. Senat des OVG sieht in dieser Regel kein Problem. Der Kläger sei deshalb in seiner Freizügigkeit nicht eingeschränkt und könne durch die Anerkennung der ECTS-Punkte sein Studium fortsetzen, entschied das OVG. Das Gericht konnte auch keine Willkür oder verfassungswidrige Ungleichbehandlung erkennen. Die Abkürzung ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System und wird an den Hochschulen in Europa eingesetzt, um den Verlauf des Studiums zu gliedern und die Bewertung transparent zu machen. dpa