Wann Sie Anspruch auf Mindestlohn haben

Spannende Erfahrungen: Ein Praktikum gibt wichtige Einblicke. FOTO: KZENON-STOCK.ADOBE.COM

Bei der Entscheidung für oder gegen ein Praktikum kann auch die Bezahlung eine Rolle spielen. Nicht in allen Fällen müssen Praktikantinnen und Praktikanten den Mindestlohn bekommen.

10.02.2024

Während des Studiums, vor der Ausbildung, direkt nach dem Uniabschluss oder vor einem Quereinstieg: Praktika kann man in verschiedenen Lebensphasen machen. Doch welchen Anspruch auf Bezahlung Praktikantinnen und Praktikanten haben, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
So sieht das Mindestlohngesetz zwar grundsätzlich einen Anspruch auf den Mindestlohn für volljährige Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des Paragrafen 26 des Berufsbildungsgesetzes vor.
„Definiert werden Praktikanten dort als Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Fähigkeiten Kenntnisse, oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung handelt“, erklärt Samia Wenzl, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Kein Anspruch bei Pflichtpraktikum

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer ein Pflichtpraktikum absolviert, das im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums vorgeschrieben ist, hat beispielsweise keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro brutto in der Stunde. Und grundsätzlich auch keinen anderen Vergütungsanspruch.

Für Berufsausbildung oder Orientierung

Macht man ein freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung oder zur  Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums, kommt es auf die Länge des Praktikums an.

Bei mehr als drei Monaten vergüten

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass in der Regel freiwillige Praktika von mehr als drei Monaten Dauer mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten sind“, so Wenzl.

Entlohnung nicht unterschreiten

Die Entlohnung könne auch im Praktikumsvertrag nicht unterschritten werden. Sind freiwillige Praktika kürzer, muss der Mindestlohn hingegen nicht zwingend gezahlt werden.
Allerdings gut zu wissen: Bei einem freiwilligen Praktikum bis zu drei Monaten besteht zwar kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, aber ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese orientiert sich Juristin Wenzl zufolge an den jeweiligen tariflichen oder branchenüblichen Sätzen.
dpa