Besondere Leistung

Für Weiterbildungen nach der fertigen Ausbildung können Absolventen ein spezielles Stipendium nutzen. FOTO DPA

Wer in das Programm des Bildungsministeriums aufgenommen wird, kann sich mit dem Geld aus dem Fördertopf nach Ausbildungsabschluss weiterqualifizieren.

04.09.2021

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Wer sich für das Stipendium interessiert, muss eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Zudem brauchen Bewerber einen Beleg für besondere Leistungen in der Ausbildung oder in der Berufspraxis, wie Andreas van Nahl von der SBB erklärt. „Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, etwa ein Gesamtergebnis in der Ausbildungsprüfung von besser als „gut“ oder eine Platzierung unter den ersten drei bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene.“ Außerdem können der Arbeitgeber oder die Berufsschule begabte Auszubildende vorschlagen. „Das spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn jemand mit schwierigen Startvoraussetzungen in die Ausbildung gestartet ist und im Verlauf der Ausbildung eine besondere Entwicklung gemacht hat“, erklärt van Nahl. Grundsätzlich dürfen die Bewerber nach Informationen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) nicht älter als 24 Jahre sein. Ausnahmen gelten, wenn Absolventen etwa Elternzeiten oder einen Freiwilligendienst nachweisen.

Die Bewerbung

Ausbildungsabsolventen, die sich über das Stipendium informiert haben, können für ihre Bewerbung ein Stammblatt bei der zuständigen Stelle anfordern. Das senden sie zusammen mit ihrem Abschlusszeugnis und weiteren Unterlagen zum Nachweis ihrer besonderen Leistungen ein.

Die Stipendien werden unter anderem von den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Landesbehörden vergeben, die auch die Berufsabschlussprüfung abnehmen. Die jeweilige Stelle gibt das Stammdatenblatt an Bewerber aus.

Die Termine für die Bewerbung und die Vergabe legen sie ebenfalls jeweils selbst fest, so van Nahl. Absolventen der Fachberufe im Gesundheitswesen und Physiotherapeuten wenden sich direkt an die SBB.

Die Kurse

Nach der Aufnahme in das Programm können Stipendiaten ihre Weiterbildungen selbst auswählen. Infos und Beratung erhalten sie wiederum bei den zuständigen Stellen, etwa einer Handwerkskammer oder bei der SBB. Häufige Weiterbildungen, Meisterlehrgänge etwa, würden oft die Bildungszentren der Kammern anbieten, so van Nahl. Nach Absprache seien aber auch selbst organisierte Weiterbildungen möglich. „Eine Maskenbildnerin aus Weimar besuchte kürzlich einen Lehrgang in England bei einem Maskenkünstler, der auch für die Harry-Potter-Filme gearbeitet hatte“, veranschaulicht der Experte.

Die Gelder

Wer aufgenommen wird, dem stehen über einen Zeitraum von drei Jahren Fördergelder von insgesamt 8100 Euro zur Verfügung. Sie können etwa für Lehrgangs- oder auch Prüfungskosten eingesetzt werden. Der Eigenanteil beträgt jeweils zehn Prozent, wie das BMBF informiert.

Für welche Qualifizierung das Geld genutzt wird, sei ganz unterschiedlich, so van Nahl. Im Handwerk setzen Absolventen die Förderung oft für Meisterlehrgänge ein, die in der Regel mehrere tausend Euro kosten.

In anderen Berufen, in der Pflege oder im Notfallsanitätsdienst etwa, wählten Stipendiaten und Stipendiatinnen aber auch oft auch „sieben, acht oder sogar zehn mittlere und kleinere Weiterbildungen“ aus - vom Wundmanagement bis zu Softwarekursen. dpa