Sie fühlen sich absolut elendig, doch die Hausarztpraxis hat dicht. Also ab ins Krankenhaus, um schnell Hilfe zu bekommen?
Ob die Notaufnahme die richtige Anlaufstelle ist – das hängt davon ab, wie ernst die Symptome sind. Akute Beschwerden sind längst nicht immer ein Fall für die Notfallversorgung.
Und so sollen Patientinnen, die damit Krankenhäuser aufsuchen, künftig besser vorsortiert werden. Die Reform der Notfallversorgung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht vor, dass in Krankenhäusern sogenannte Notfallzentren eingerichtet werden. Das Personal am Empfangstresen soll dort einschätzen: Ist das tatsächlich ein Fall für die Notaufnahme – oder doch eher für eine Notdienstpraxis?
Doch wie ernst ist der eigene Gesundheitszustand nun, wie schnell braucht es Hilfe? Hier kommt ein Überblick, der Ihnen bei einer Einschätzung hilft:
› Was ist ein medizinischer Notfall? Wenn das Leben in Gefahr ist oder bleibende Schäden drohen, ist schnelle Hilfe ein Muss – es sind Notfälle. Daher gilt: „In lebensbedrohlichen Situationen, wenn jede Minute zählt, sofort die 112 anrufen“, so Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Leitstelle kann einen Rettungswagen schicken, der einen in die Notaufnahme bringt. Alternativ kann man sich auch selbst in die Notaufnahme begeben oder bringen lassen, sofern der gesundheitliche Zustand das zulässt.
Doch was sind Beschwerden, bei denen schnelle Hilfe notwendig ist? Der Stiftung Gesundheitswissen zufolge liegt ein Notfall vor, wenn eine Person bewusstlos wird oder ihr Bewusstsein erheblich getrübt ist.
Auch starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden sind ein Fall für die Notaufnahme, weil sie auf einen Herzinfarkt hindeuten können. Ebenso Atemnot, hinter der zum Beispiel eine Lungenembolie oder eine schwere allergische Reaktion stecken können.
Auch starke Blutungen, die sich nicht stillen lassen, sind Notfälle. Ebenso Unfälle mit Verdacht auf schwere Verletzungen, starke Verbrennungen, Stromunfälle und Krampfanfälle.
Und: Wer anhaltende stärkste Schmerzen erlebt, wendet sich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge ebenfalls an die Notaufnahme. Ursache für enorm starke Bauchschmerzen etwa kann eine Blinddarmentzündung sein, die unbehandelt zu lebensbedrohlichen Kreislaufstörungen führen kann.
Auch Vergiftungen können lebensbedrohlich werden. In so einem Fall kann man sich auch über die Giftnotrufzentrale der Region eine erste Einschätzung einholen, was zu tun ist.
› Welche Beschwerden gehören nicht in die Notaufnahme? Starke Hals- und Ohrenschmerzen sind der Stiftung Gesundheitswissen zufolge keine Notfälle. Das gilt auch für akute Harnwegsinfekte wie Blasenentzündungen, für Rücken- oder Bauchschmerzen. Auch ein Magen-Darm-Infekt mit Erbrechen und Durchfall gehört nicht in die Notaufnahme, Erkältungen mit hohem Fieber auch nicht.
Aber diese Beschwerden sind trotzdem quälend – und sie können oft nicht warten, bis am nächsten Morgen oder am Montag die Hausarztpraxis wieder öffnet. Die Anlaufstelle in solchen Fällen: der Ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, der unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen ist.
Auf der dazugehörigen Webseite 116117.de gibt es außerdem ein Patienten-Navi: Dort gibt man seine gesundheitlichen Beschwerden ein, beantwortet Detailfragen dazu – und bekommt am Ende eine Empfehlung, was nun am besten zu tun ist. Es gibt auch eine Suche nach Bereitschaftspraxen, an die man sich außerhalb der üblichen Sprechzeiten wenden kann.
› Meine Arztpraxis hat zu – ein Grund, in die Notaufnahme zu kommen? Die Hausärztin ist krank oder im Urlaub. Wohin jetzt bei akuten Beschwerden? „Eine geschlossene Praxis ist kein Grund, die Notaufnahme eines Krankenhauses aufzusuchen“, so Roland Stahl von Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Patientinnen und Patienten sollten sich an die Vertretungspraxis oder an den Patientenservice 116 117 wenden.“
Gut zu wissen: Auch wenn Ärztinnen oder Ärzte nur einen Brückentag freinehmen oder ein verlängertes Wochenende vereisen, müssen sie Stahl zufolge eine Vertretung organisieren. Darüber müssen sie informieren – zum Beispiel durch einen Hinweis auf der Webseite oder dem Anrufbeantworter oder durch einen Aushang an der Praxistür. dpa-tmn