Gut abgesichert

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Beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung gibt es einiges zu beachten, damit keine Lücken offenbleiben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

13.05.2021

Wer ein Haus hat, benötigt unbedingt eine Wohngebäudeversicherung“, sagt Anna Follmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Fehlt sie, droht im extremen Schadenfall der finanzielle Ruin, denn kaum jemand kann zum Beispiel nach einem verheerenden Brand sein Eigenheim aus eigener Kraft wieder aufbauen.“ Was wird abgesichert? Versichert sind Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. „Zu beachten ist dabei, dass nur das Wohngebäude selbst versichert ist, nicht aber dessen Inhalt“, betont Anna Follmann. „Im Schadensfall übernimmt der Versicherer alle Kosten, um die Immobilie wieder instand zu setzen oder komplett aufzubauen. Aber nicht jede Versicherung deckt alle Risiken ab.“ Gibt es typische Lücken, auf die Verbraucher achten sollten? Nicht in jeder Police ist von vorn herein die grobe Fahrlässigkeit abgesichert. „Das bedeutet, dass die Versicherten auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn sie ihn selbst grob fahrlässig verursacht haben“, erklärt Annegret Jende von der Stiftung Warentest in Berlin. „Zum Beispiel, wenn das Haus in Brand gerät, weil Sie eine brennende Kerze vergessen haben.“

Brauche ich zudem eine Elementarschadenversicherung?

Diese Absicherung gegen Naturgefahren wird immer wichtiger. „Die Elementarschadenversicherung kann aber nicht einzeln, sondern nur in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden“, erklärt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten.

„Durch den Klimawandel mehren sich Starkregen, Stürme und andere Naturgefahren und betreffen auch Gebiete, in denen die Bewohner bislang weitgehend davon verschont waren. Deshalb ist jeder Hausbesitzer gut beraten, sich gegen solche Schäden zu versichern“, sagt Annegret Jende. Je höher das Risiko ist, desto teurer wird sich die Versicherungsgesellschaft den Schutz bezahlen lassen.

„Es kommt auch gar nicht selten vor, dass dem Versicherer das Risiko zu groß ist und er es nur mit einer hohen Selbstbeteiligung versichert“, weiß Boss.

Sollte man sich darüber hinaus zusätzlich absichern?

„Jeder sollte individuell prüfen, was ihm über den Grundschutz hinaus wichtig ist“, rät Anna Follmann. Für essenziell hält die Verbraucherzentrale Aufräum- und Abbruchkosten, die Kosten für die Einhaltung aktueller Bauauf lagen, für die Beseitigung von Überspannungsschäden und die Dekontamination des Bodens. Nicht so sehr ins Gewicht fallen für viele Verbraucher zum Beispiel Zusatzleistungen wie Hotelkosten oder Kosten für Sachverständige.

Darf der Versicherer nach einem Schadensfall kündigen?

„Ja, dann hat er ein Sonderkündigungsrecht“, sagt Bianca Boss. Beide Vertragsparteien haben dieses Recht nach einem Schadenfall und nach einer Beitragserhöhung, die nicht mit einer Leistungsverbesserung einhergeht. Doch Vorsicht: Wollen Verbraucher kündigen, sollten sie sich vorher eine neue Versicherung suchen.

Kündigt der Versicherer, haben Kunden schlechte Karten, eine andere Versicherung zu guten Konditionen zu finden. „Eine Kündigung durch den Versicherer interpretiert der neue Anbieter meist als Ausschluss wegen zu hoher Schadensrisiken“, sagt Anna Follmann.

Wann muss eine Police aktualisiert werden?

Ändert sich an der Immobilie etwas, müssen die Verbraucher von sich aus auf ihre Versicherung zugehen. Zum Beispiel, wenn der Wert des Gebäudes nach einer Modernisierung gestiegen ist.

„Auch Risiken, die nach Vertragsschluss neu hinzugekommen, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden“, so Bianca Boss. Dazu zählen ein längerer Leerstand des Gebäudes, eine andere Nutzung oder neu hinzukommende gefährliche Betriebe in der Nachbarschaft. dpa