Für ein ähnliches Einfamilienhaus zahlen die Besitzer im einen Ort teils mehrere Hundert Euro mehr als im Nachbarort, wie aus einer Untersuchung hervorgeht.
Grundsteuerreform greift ab Januar
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Reform verlangt, weil derzeit mit völlig veralteten Grundstückswerten gerechnet wird - in Westdeutschland von 1964. Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige umstritten sind. Erste Klagen laufen. Was bleibt: Die Kommunen werden mit ihren Hebesätzen weiter das letzte Wort haben.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Grundstück, Gebäude darauf und dem kommunalen Hebesatz. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
Zuletzt durchschnittlich 499 Euro im Jahr
Im Durchschnitt lag die Grundsteuer in den hundert untersuchten Städten bei 499 Euro pro Jahr, was einem Anstieg gegenüber der letzten Untersuchung 2021 von 4,5 Prozent entspreche.
Wie viel ab 2025 zu zahlen ist, wissen bisher die Wenigsten. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, beklagte in der „Bild am Sonntag“, rund 90 Prozent der Immobilienbesitzer fehle diese Infos. „Das ist absurd und echtes Staatsversagen, schließlich hatte der Staat fast sechs Jahre Zeit für die Reform“, sagte er. Warnecke warnte, Millionen Haushalte müssten mit deutlich höheren Kosten rechnen. dpa