Bestattung: Die Entscheidung

Eine Bestattungsform ist die Einäscherung mit anschließender Beisetzung der Urne. FOTO: FREEZEFRAMES - STOCK.ADOBE.COM

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Wahl zwischen einer Erdoder einer Feuerbestattung.

20.04.2024

Das heißt zwischen der Bestattung/Beisetzung des Leichnams in einem Sarg oder der Einäscherung des Leichnams im Krematorium und der anschließenden Beisetzung der Asche (meist in einer Urne).

Abschied: Eine Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg ist weiterhin gefragt. Das ist in Friedhöfen oder Bestattungswäldern möglich. FOTO: KZENON-STOCK.ADOBE.COM
Abschied: Eine Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg ist weiterhin gefragt. Das ist in Friedhöfen oder Bestattungswäldern möglich. FOTO: KZENON-STOCK.ADOBE.COM

Auch wenn die Begriffe Bestattung und Beisetzung im Alltag meist nicht unterschieden werden, bezeichnen beide nicht das Gleiche. Unter Bestattung versteht man die „Übergabe an die Elemente“ (also hier Erde bzw. Feuer), unter der Beisetzung die Verbringung von Leichnam oder Asche in eine Grabstätte. Während bei der Erdbestattung die Begriffe „Bestattung“ und„Beisetzung“ allerdings praktisch den gleichen Vorgang beschreiben, wird bei der Feuerbestattung formal in diese zwei unterschiedlichen Schritte unterteilt: Bestattung in Form der Einäscherung, anschließende Beisetzung (mit weitaus mehr verschiedenen Möglichkeiten als bei der Beisetzung im Sarg).

In ganz Deutschland gelten die Bestattungspflicht (alle Verstorbenen müssen bestattet werden) und der Friedhofszwang (bzw. Friedhofspflicht). Diese Voraussetzungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen.

Die Bestattungspflicht besagt, dass ein Leichnam (und die Asche) auf jeden Fall bestattet bzw. beigesetzt werden müssen. Niemand bleibt in Deutschland unbestattet.

Der Friedhofszwang (auch Friedhofspflicht genannt) bedeutet, dass Leichnam oder Asche auf Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Rechtlich als Friedhöfe gelten auch Bestattungswälder. Ebenso keine juristische Ausnahme vom geltenden Friedhofszwang sind die (in ihrer Anzahl zunehmenden) sogenannten Urnenkirchen - für die Beisetzung von Urnen genutzte Kirchengebäude.

Eine legale Ausnahme vom Friedhofszwang ist die Seebestattung auf Nord- und Ostsee, also die Beisetzung der Totenasche im Meer.

Bei der Wahl der Bestattungsform zählt in erster Linie der Wille der Verstorbenen. Idealerweise haben diese ihren Wunsch in einer (schriftlichen) Willenserklärung festgehalten. Aeternitas empfiehlt, die eigenen Bestattungswünsche in Absprache mit den Angehörigen zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
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