Blitze, Donner, Sturm und dann Land unter – manchmal ist die Natur zerstörerisch und die Wassermassen überall. Gerade in diesen Tagen zeigt sich das wieder in vielen Teilen Europas. Gut, wenn es nur bei Sachschäden bleibt und diese sogar versichert sind. Was bei Wasserschäden am Auto im Detail gilt, erklären der ADAC und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).
Egal, ob Überschwemmungsschäden durch Sturmflut, Hochwasser oder Starkregen: In der Regel deckt diese eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung ab. In einer Vollkaskoversicherung ist der Teilkasko-Schutz bereits enthalten. Dieser greift grundsätzlich nach so genannten Elementarereignissen, zu denen auch Hagel- und Sturmschäden gehören. Bei Letzteren muss meist aber mindestens Sturm der Windstärke 8 geherrscht haben.
Interessant: Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkungen müssen am Auto aber meist extra versichert werden - doch zurück zum Wasserschaden.
Welche Schäden werden ersetzt?
Wird ein Auto etwa von einer Flut weggeschwemmt und komplett zerstört, wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert oder, abhängig vom Vertrag, der Neupreis bezahlt. Der mögliche Restwert des Wracks wird aber von der Erstattungssumme abgezogen, so der GDV. Wird das Auto beschädigt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten.
Das gilt auch für Schäden, die etwa durch im Wasser herumtreibende Sachen verursachen. Auch Fest am Auto montierte Dinge wie etwa Dachboxen oder spezielles Zubehör für den ausschließlichen Gebrauch im Auto sind abgedeckt - also etwa ein Kindersitz. Mit bis zu welchem Wert, lässt sich im Vertrag nachlesen.
Nach dem Schaden fällt für den Versicherten nur die vereinbarte Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe an, es gibt keine Zurückstufungen. Wer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Achtung: Auch Versicherte haben Pflichten
Ob die Versicherung den Schaden auch vollumfänglich bezahlt, hängt von der konkreten Situation ab. Zwar trägt die Teilkasko in der Regel den Schaden etwa nach Überschwemmungen. Aber: Wer sein Auto in einem Gebiet parkte, für das es zuvor eine Hochwasserwarnung gegeben hatte, kann seinen Versicherungsschutz gefährden.
Denn fuhr man trotz Möglichkeit dazu das Auto nicht aus dem Gefahrenbereich, kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder – im Extremfall – sogar komplett streichen, so der GDV.
Tipp vom ADAC: Wichtig: Wer sein Auto in einem typischen Hochwasser-Gefahrengebiet abstellt, sollte auf entsprechende Warnungen vor Überschwemmungen genau achten.
Wer in eine bereits überschwemmte Straße fährt, riskiert einen sogenannten Wasserschlag und damit einen Motorschaden. Die Übernahme solcher Schäden kann laut GDV eine Teilkasko je nach Vertrag verweigern, da sie nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Verhalten des Fahrers herbeigeführt worden sind. Es sei denn, die Überschwemmung kam so plötzlich, dass man den Motor nicht mehr zeitig abstellen konnte.
Ansonsten könnte den Schaden eine Vollkasko übernehmen – die aber auch ihre Leistungen kürzen könnte, wenn der Fahrer die Überflutung hätte erkennen können und trotzdem hindurchfuhr – Stichwort grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus: Bei vorsätzlichen Aktionen kommt keine Kaskoversicherung für Schäden auf.
Erste Schritte nach dem Schaden:
› So schnell wie möglich den Versicherer informieren – und zwar bevor man Reparaturaufträge vergibt.
› Schäden dokumentieren: Fotos machen und Unterlagen wie Kaufbelege für Versicherer parat haben.
› Größeren Schaden vermeiden: Zum Beispiel kaputte Scheiben notdürftig abdichten, damit kein weiteres Wasser eindringen kann.