„Es braucht unübersehbar ein Update des in die Jahre gekommenen Patientenrechtegesetzes“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen. Verbessert werden müsse der Schutz vor nicht evidenzbasierten Behandlungen, vor Behandlungen also, bei denen die Wirksamkeit nicht erwiesen ist.
Der Bundespatientenbeauftragte Stefan Schwartze (SPD) forderte das Verbot einiger Selbstzahler-Angebote in Arztpraxen. „Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von Igel“, sagte Stefan Schwartze (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.
Das Patientenrechtegesetz war 2013 in Kraft getreten. Nachbesserungen werden gefordert. Dahmen sagte: „Es ist besorgniserregend, in welchem Umfang einzelne Praxen sich statt auf die Erbringung bedarfsnotwendiger Angebote entsprechend des Standes der Wissenschaft auf lukrative IGeL-Leistungen fokussiert haben.“ Damit zögen sie die redliche und wichtige Arbeit der überwältigenden Mehrheit der Arztpraxen in Misskredit.
Bei den Patientenrechten müsse auch die Transparenz für Patientinnen und Patienten erhöht werden. Die Regeln für die überwiegend digitalisierte Behandlungsdokumentation müssten aktualisiert werden. Wichtig sei es zudem, dass das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zügig komme. Mit dem Gesetz will die Koalition Hausarztpraxen durch den Wegfall von Budget-Obergrenzen stärken. Dahmen verspricht sich eine bessere Finanzierung der hausärztlichen Versorgung und weniger Bürokratie in den Praxen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte 2023 Verbesserungen beim Patientenrechtegesetz angekündigt. dpa