Geld sparen oder anlegen: Das ist leichter als viele denken. Denn oft beteiligt sich der Arbeitgeber und zahlt vermögenswirksame Leistungen (VL). „Maximal 40 Euro im Monat bekommen Beschäftigte vom Chef oder von der Chefin geschenkt“, sagt Doris Kappes von der Verbraucherzentrale Hamburg. Also 480 Euro im Jahr. Einen Rechtsanspruch auf dieses Geld-Geschenk hat aber niemand – es sei denn, der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist tarifvertraglich dazu verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen.Vielfältige OptionenStimmt die Firma zu, kann es losgehen. Zunächst sucht man sich eine passende Anlageform aus – und informiert dann den Arbeitgeber, wo die Mittel eingezahlt werden sollen. Es besteht Wahlfreiheit zwischen einem Banksparplan, Fondssparplan, Bausparvertrag oder etwa der Tilgung eines Immobilienkredits, erklärt Sylvie Ernoult vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Verbraucherschützerin Kappes rät davon ab, die VL-Mittel in Lebens- und private Rentenversicherungen zu stecken – solche Finanzprodukte seien teuer und unflexibel. Auch von Bausparverträgen rät Kappes ab. Diese Verträge seien inzwischen schlecht verzinst und verursachen Abschlussgebühren und laufende Kosten.
Sicherheit versus Rendite
Wer sein Geld sicher anlegen will, für den kommt ein Banksparplan in Betracht, so Kappes. Allerdings seien auch hier die Zinsen aktuell vergleichsweise niedrig.
„Wenn jemand eine höhere Rendite möchte und bereit ist, Risiken einzugehen, eignet sich ein Aktienfonds“, so Kappes. Laut Ernoult bieten VL die Möglichkeit, Aktienfonds auszuprobieren. „Das Geld, das vom Arbeitgeber für die Vermögensbeteiligung eingezahlt wird, kann gewissermaßen als privates Wagniskapital gehandelt werden.“
Kappes empfiehlt ETFs (Exchange Traded Fund), also börsengehandelte Indexfonds. ETFs bilden einen Index nach und investieren nicht nur in eine Aktie oder Anleihe – die Streuung verringert Risiken. Auch die Variante einen Baukredit mit VL zu tilgen, sei laut Kappes sinnvoll.
Staatliche Förderung ausschöpfen
Überschreitet das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht, gibt es zudem eine staatliche Förderung, erklärt Ernoult. Für die sogenannte Arbeitnehmersparzulage darf es bei Ledigen nicht über 17.900 Euro und bei Ehepaaren nicht über 35.800 Euro liegen. Dann beläuft sich die Zulage bei einen Bausparvertrag oder einen zu tilgenden Baukredit auf neun Prozent, die maximale Förderung beträgt rund 43 Euro im Jahr. Fließen die VL in einen Aktienfondssparplan, beträgt die Zulage 20 Prozent. Die maximale Förderung liegt bei bis zu 80 Euro pro Jahr. Vorausgesetzt, das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt bei Ledigen maximal 20.000 Euro und bei Ehepaaren 40.000 Euro.
Betriebliche Altersvorsorge
Was auch möglich ist: Arbeitnehmer lassen sich die VL als Bruttoeinkommen auszahlen und investieren sie in Form einer Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge.
Vorteil dieser Variante: Sie ist zunächst steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings muss man eines Tages im Rentenalter den ausgezahlten Betrag nachträglich versteuern. In der Auszahlphase ist das Geld bei gesetzlich Krankenversicherten sozial-abgabenpflichtig. Kappes rät, im Einzelfall zu prüfen, ob sich das lohnt. Zumal man hier – im Gegensatz zu den anderen VL-Optionen – über das Geld nicht mittelfristig verfügen kann, sondern erst zum Beginn der Rente.
Sparphase und Ruhephase
Ein VL-Vertrag läuft immer rückwirkend zum 1. Januar des Jahres, in dem Arbeitgeber erstmals eingezahlt haben, erläutert Ernoult. Sie zahlen also sechs Jahre ein, dann ruht der Vertrag ein Jahr – dann ist das Geld zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres verfügbar.
Grundsätzlich können Beschäftigte vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers um bis zu 40 Euro pro Monat auch aufstocken. „Dann kommen in den sieben Jahren immerhin 2880 Euro zuzüglich Zinsen oder Zulagen zusammen“, rechnet Ernoult vor. Die genaue Entwicklung sowie die staatliche Zulage hänge einerseits vom Einkommen ab, andererseits von dem gewählten Anlageprodukt. Sparpläne, die in Aktienfonds investieren, erwiesen sich aktuell als ertragsträchtiger als andere VL-Sparformen, so Ernoult.
Nach sieben Jahren können Sparer meist frei über den Zeitpunkt entscheiden, in dem sie über die Mittel verfügen möchten. Doch: „Während der Ruhephase im siebten Jahr besteht bereits die Möglichkeit die VL in einen neuen Sparplan anzulegen, damit keine Einzahlungslücke entsteht“, sagt Ernoult. Text: dpa