Selbstbestimmter Abschied

Wer seine Bestattung selbst regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird. FOTO ADOBE STOCK

Eine gesicherte Bestattungsvorsorge entlastet die Angehörigen im Trauerfall seelisch und finanziell.

28.10.2021

Wer seine Bestattung selbst regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird. Für Angehörige stellt eine gesicherte Bestattungsvorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden.Dazu schließen die Vorsorgenden mit dem Bestatter ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem sämtliche Wünsche festgeschrieben werden können. Vielleicht möchte man sicherstellen, nahe des Wohnortes der Kinder beerdigt zu werden oder man legt die Bestattungsart oder die Laufzeiten, Kosten und Pflege der zukünftigen Grabstätte fest.Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da kein Sparbuch?“. Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, welche nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die gewünschten Bestattungsleistungen verwenden.

Auch das Testament ist keine geeignete Form einer Bestattungsverfügung, da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird.

Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Die Treuhandeinlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere Form der Geldanlage. Damit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt zur Verfügung. Eingezahlt wird die Treuhandeinlage als Einmalzahlung oder als Teilzahlung. Die bei vielen Versicherungen zum Beispiel übliche Wartezeit vor dem Leistungsanspruch entfällt.

Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Auslandsrückholgarantie, eine kostenfreie Erstberatung zu Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts sowie eine Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art der Vorsorge informiert, ergänzen das Vorsorge-Paket. Die Höhe der Einlage richtet sich individuell nach den vereinbarten Wünschen und Vorstellungen.

Diese Form der Bestattungsvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Bestattung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen. In einem ausführlichen Gespräch werden die eigenen Wünsche festgelegt. Anschließend wird ein Angebot für die Bestattungsleistungen erstellt. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die vom Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH zur Absicherung der Gelder gegründet worden ist, legt diese mündelsicher an. Alle Treuhandverträge können zudem, gegen eine geringe Verwaltungsgebühr, im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Bonn eingetragen werden.

Da das Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten und auch dem Sozialamt ist der Zugriff auf die eingezahlten Gelder verwehrt. Der Vorsorgende selbst jedoch kann den Vorsorge-Vertrag kündigen und erhält das Geld zurück.

Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist das angelegte Geld also in mehrfacher Hinsicht gut geschützt. Genau wie die beim Bestatter schriftlich festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen zur Bestattungsform, zur Zeremonie sowie optional auch zur Grabpflege.