Die Trauer mit dem Arbeitsalltag vereinbaren

Es kann schwerfallen, die Arbeit wie gewohnt zu erledigen. FOTO: CHARNCHAI SAEHENG - STOCK.ADOBE.

Der Verlust eines geliebten Menschen wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus - auch auf unsere Arbeit. Doch welche Regelungen gelten eigentlich, wenn man einen Tod verarbeiten muss?

21.09.2024

D er Tod eines nahestehenden Angehörigen ist ein einschneidendes Erlebnis, das viele von uns entsprechend aus der gewohnten Bahn wirft. Bei den vielen Entscheidungen, die im Sterbefall kurzfristig anstehen, bleibt Berufstätigen in der Regel nicht viel Zeit, sich mit der eigenen Trauer auseinanderzusetzen.

Wer einen Arbeitsvertrag nach Tarif hat, findet darin je nach Bundesland und Branche einen Anspruch auf Sonderurlaub von bis zu drei Tagen beim Tod eines nahen Angehörigen, je nach Verwandtschaftsgrad. 

Laut der Internetplattform bestatter.de ist der Anspruch auf Sonderurlaub für alle übrigen Arbeitnehmenden dagegen im § 616 BGG wenig konkret beschrieben. Im Arbeitsvertrag kann sogar stehen, dass kein Anspruch nach § 616 BGG besteht. Wichtig ist in jedem Fall, Arbeitgebende zeitnah über die Situation zu informieren. Möglicherweise können auf Kulanzbasis weitere Urlaubstage genommen werden, oder eine unbezahlte Freistellung wegen besonders hoher Belastung erwirkt werden. Die Möglichkeiten richten sich, sofern sie nicht per Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmenden und nach den Möglichkeiten und der b Kulanz der Arbeitgebenden. 

Mit Trauer an den Arbeitsplatz

Viele Menschen müssen sehr bald nach dem Todesfall an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Während einige das als Ablenkung von der eigenen Trauer empfinden mögen, leiden andere darunter, gleich wieder funktionieren zu müssen. Fragen des Arbeitsalltags können im Angesicht der eigenen Trauer banal erscheinen und es kann viel Kraft kosten, den Anforderungen am Arbeitsplatz in gewohnter Weise zu entsprechen. Wenn möglich, sollten alle am Arbeitsplatz auf diese besondere Situation Rücksicht nehmen. Hilfreich ist es, dem Betroffenen konkrete Angebote zur Entlastung zu machen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten ein Raum als Rückzugsort und flexible Arbeitszeiten angeboten werden. In jedem Fall sind die Signale von Betroffenen zu respektieren.

Als Team vorbereitet sein

Nicht jeder Trauernde wird in der Lage sein, wiederkehrende Fragen unterschiedlicher Kollegen immer aufs Neue zu beantworten. Andere sind dagegen vielleicht froh, sich über das Erlebte auszutauschen. Der Todesfall sollte kein Tabu darstellen, aber es kann sinnvoll sein, dass Vorgesetzte ihr Team vorab über die besondere Situation informieren, und sich alle gemeinsam überlegen, wie die betreffende Person unterstützt werden kann.

Gegebenenfalls können Trauernde bei ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erbitten. Manchmal ist längerfristig auch eine Rehakur mit mehr Raum für eigene Bedürfnisse hilfreich, um wieder belastbarer zu werden.