Vereinfachung: Reha-Kur ab 70 Jahren

Nach dem Einsatz eines neuen Kniegelenks entfällt ab dem 1. Juli die Vorab-Prüfung der Krankenkassen, ob eine Anschlussreha medizinisch notwendig ist. Hier sind nun Ärztinnen und Ärzte gefragt. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

Bislang wurden Anträge auf medizinische Reha von Krankenkassen zunächst auf ihre medizinische Erforderlichkeit überprüft. Nun ist dies bei zwei Arten von Rehabilitationsmaßnahmen entfallen. Das sollten Sie wissen.

30.07.2022

Eine geriatrische Reha, also eine Rehabilitationsmaßnahme, soll helfen, die Beweglichkeit und Selbstständigkeit von Patienten und Patientinnen im Alter zu erhalten oder diese bei älteren Patientinnen und Patienten nach Krankheit oder Operation wiederherzustellen. Außerdem soll dadurch eine drohende Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich vermieden werden.Gute Nachrichten für alle Betroffenen: Seit dem 1. Juli wird ihre Verordnung einfacher.Ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren als medizinisch erforderlich gilt, prüfen dann nicht mehr wie bisher zunächst die Krankenkassen. Diese Aufgabe liegt nun bei den Kassenärztinnen und -Ärzten. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken im Dezember 2021 beschlossen.Funktionstests in allen Altersgruppen notwendigFür die Verordnung einer solchen Rehabilitation, die sowohl ambulant wie auch stationär möglich ist, müssen die Ärztinnen und Ärzte nun „geriatrietypische Diagnosen“ stellen, etwa zu Mobilitätseinschränkung oder Depressionen. Überprüft werden diese mit bestimmten Funktionstests.Wird die Verordnung mit der entsprechenden Diagnose der Ärztin oder des Arztes zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht, prüft diese nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Zum Beispiel, dass ein Reha-Bedarf wegen mindestens zwei Erkrankungen ärztlich dokumentiert ist. Das könnte die Beantragungszeiten verringern.Neue Regelung für AnschlussrehaAuch für eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Altersbeschränkung entfällt seit dem 1. Juli die Vorab-Prüfung der Kassen - allerdings nur bei bestimmten Krankheitsbildern.Dazu gehören Krebs, Herz-Kreislauf- oder neurologischen Erkrankungen. Oder wenn zum Beispiel nach dem Einsatz eines neuen Kniegelenks oder nach einer Hüft-Operation eine direkte Anschlussreha nötig ist, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern.