Als Faustregel für das Fahren mit Winterreifen kann immer noch die „Von O bis O“-Regel herhalten. Danach fahren Autos von Oktober bis Ostern auf Winterreifen, so der Auto Club Europa (ACE). Autobesitzer kümmern sich aber besser frühzeitig um einen Termin in der Werkstatt zum Radwechsel. Erfahrungsgemäß sei der Andrang Ende Oktober in den Werkstätten besonders hoch.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht unabhängig vom Kalender. Das heißt, dass wintertaugliche Reifen aufgezogen sein müssen, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern. Ansonsten drohen Bußgelder. Auch unbedingt prüfen: Brauche ich neue Winterreifen? Wenn ja, dann besser frühzeitig reagieren und mögliche Lieferengpässe einkalkulieren.
Winterreifen sollten zur Sicherheit noch ein Restprofil von mindestens vier Millimetern haben. Gesetzlich ist nur ein Minimum von 1,6 Millimetern erforderlich. Wie viel noch vorhanden ist, prüft man an mehreren Stellen am Hauptprofil in der Reifenmitte. Es gibt auch Reifen mit Verschleißanzeige. Bei denen sind in den Rillen kleine Stege, die tiefer als das Restprofil liegen sollten. Natürlich sollten die Reifen auch noch ohne Beschädigungen und noch nicht zu alt sein.
Der ACE rät, Reifen maximal zehn Jahre ab Produktionsdatum zu nutzen - unabhängig vom Restprofil und ob die Reifen schon einmal genutzt wurden. Die Gummimischung härtet mit der Zeit aus und wird dann brüchig. Der Zeitpunkt der Produktion lässt sich anhand der sogenannten DOT-Nummer an der Reifenflanke ablesen. Eine vierstellige Zahl - etwa 2019 - besagt, dass der Pneu in der 20. Kalenderwoche des Jahres 2019 gemacht wurde. dpa